Mutterschutz nach Fehlgeburten
Am 01.06.2025 trat in Deutschland ein neues Gesetz zum Mutterschutz nach Fehlgeburten in Kraft. Angeregt wurde das Gesetz von einer Betroffenen. Natascha Sagorski erlitt 2019 eine Fehlgeburt, von ihrer Ärztin erhielt sie keine Krankschreibung. 2022 startete sie eine Petition, die erforderlichen 50.000 Unterschriften waren schnell erreicht. Mit dem neuen Gesetz haben Frauen, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, jetzt Anspruch auf Mutterschutz. Bislang war das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche möglich.